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Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB
der Appoyo GmbH, Stand: Januar 2010


A). Einleitungsteil

I. Geltungsbereich
1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
(nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen der Appoyo GmbH, c/o GCI Management, Brienner Strasse 7, 80333 München (nachfolgend „Appoyo“) ausschließlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Entgegenstehende oder von den AGB von Appoyo abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Appoyo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von Appoyo gelten auch dann, wenn Appoyo die Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos ausführt.
2. Nachfolgende AGB von Appoyo gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen.


II. Leistungsumfang
1. Appoyo bietet vielfältige Leistungen zur Erstellung von sämtlichen Formen eines Flash basierten 3D-Werbemittels und Webseiten an. Die Leistungen umfassen unter anderem 3D-Konfiguratoren, 3D-Produktbilder, Konzept- & Strategieberatung, kostenlose 3D-Galerien,u.a.
2. Auf die Besonderen Bestimmungen zur Erbringung der verschiedenen Leistungen wird in Teil B) der AGB näher eingegangen, auf die Allgemeinen Bestimmungen, die gleichermaßen für die Erbringung sämtlicher Leistungen gelten, in Teil C) der AGB. Die in Teil B) beschriebenen Leistungen werden von Appoyo nicht nur individuell, sondern auch kombiniert angeboten. Grundsätzlich wird Appoyo als Vermittler tätig, soweit sich aus diesen AGB oder den vertraglichen Bestimmungen nichts anderes ergibt.



B) Besondere Bestimmungen

I. Appoyo als Kreativagentur im Onlinebereich
1. Appoyo bietet vielfältige Leistungen als Kreativagentur im Onlinebereich an. Hierzu gehören insbesondere die Konzeption, der Entwurf, die Erstellung von Werbemitteln (z.B. Internetseiten, Display, Videos, etc.) und die Platzierung bzw. Umsetzung der entsprechenden Werbe-/Marketingaktion.
2. Appoyo erstellt als Kreativagentur Angebote mit Kostenvoranschlägen.
3. Erteilt der Kunde Appoyo auf deren Angebot hin einen Auftrag, kann Appoyo diesen mittels schriftlicher Auftragsbestätigung (E-Mail, Fax, etc.) binnen zwei Wochen annehmen. In der Auftragsbestätigung werden für die Parteien insbesondere folgende Vertragsdaten verbindlich festgehalten, soweit sich diese nicht bereits aus dem Angebot von Appoyo ergeben: Art und Inhalt des Werbemittels bzw. der Werbe-/Marketingaktion, Zeitpunkt der Platzierung bzw. Umsetzung, vom Kunden zu lieferndes Material bzw. zu liefernde Beistellungen, Umfang einer etwaigen Rechtseinräumung an Leistungsergebnissen zugunsten des Kunden, Höhe der Vergütung, Fälligkeit der Vergütung.
4. Grundlegende Entwurf-Änderungen sind maximal drei Mal und nur bis zwei Tage vor dem geplanten Einsatz des Werbemittels möglich. Als grundlegende EntwurfÄnderungen gelten z.B. Bilder- oder Buttonaustausch, die Umplatzierung von Buttons, etc. Bei grundlegenden Entwurfsänderungen jenseits der vorstehenden Grenzen fallen gesonderte Kosten an, die Appoyo gegenüber dem Kunden nach Aufwand berechnet. Die Bestimmungen in C) Ziffer II.4 finden entsprechende Anwendung.
5. Übernimmt der Kunde selbst die Anfertigung der Werbemittel, müssen diese den Anforderungen von Appoyo entsprechen, die auf der Website www.Appoyo.com hinterlegt sind oder dem Kunden auf Anfrage zugesendet werden.



C) Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen gelten ergänzend zu den Bestimmungen in A) und B) für sämtliche Leistungen von Appoyo. Im Fall von Abweichungen gehen die Besonderen Bestimmungen in B) vor.

I. Vertragsabschluss
1. Angebote, Prospekte, etc. von Appoyo sind freibleibend und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Appoyo einen Auftrag zu erteilen.
2. Eine vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot, das Appoyo innerhalb von zwei Wochen ab Eingang bei Appoyo durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erbringung der Leistung annehmen kann.
3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von Appoyo beim Kunden oder der Erbringung der Leistung zustande.


II. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, für eine 3D-Visualisierung durch Appoyo spätestens 20 Werktage vor deren vereinbarten Beginn Appoyo sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlichen und vertraglich oder in einem Briefing vereinbarten Materialien (Datensätze, -banken, Vorlagen, Hyperlinks, Werbemittel, Keywords, Firmen- bzw. Markennamen, etc.) auf dem vereinbarten Weg zukommen
zu lassen. Hält der Kunde die vorgenannte Frist nicht ein, behält es sich Appoyo vor, die entsprechende vertragliche Leistung abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten.
2. Appoyo behält sich das Recht vor, die vom Kunden übermittelten Materialien zu bearbeiten und Änderungen daran vorzunehmen, soweit dies zur optimalen Umsetzung der vertraglichen Leistung erforderlich und nicht Rechte des Kunden verletzt bzw. für den Kunden nicht unzumutbar ist.
3. Appoyo obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der vom Kunden übermittelten Materialien. Der Kunde garantiert Appoyo, dass die Materialien weder gesetzliche
Bestimmungen noch Rechte Dritter verletzen und stellt Appoyo vor jeglicher diesbezüglicher Inanspruchnahme durch Dritte umfassend und einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt auch in Bezug auf gültige Einwilligungserklärungen von Adressaten, soweit der Kunde Appoyo Adressen oder Datenbanken beistellt. Die vorstehenden Verpflichtungen des Kunden gelten nicht im Hinblick auf Änderungen an den Materialien durch Appoyo.
4. Appoyo übermittelt dem Kunden die ausgearbeitete vertragliche Leistung zur Freigabe, die der Kunde unverzüglich, spätestens aber binnen 2 Werktagen per E-Mail gegenüber Appoyo zu erklären hat. Bei fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die vertragliche Leistung als freigegeben. Mit der Freigabe geht die Verantwortung für rechtliche Unbedenklichkeit der vertraglichen Leistung vollumfänglich auf den Kunden über.


III. Preise, Zahlung
1. Es gelten die Preise der jeweiligen aktuellen Preisliste von Appoyo.
2. Sämtliche Preisangaben von Appoyo verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaig anfallende Porto-, Versand- oder sonstige zusätzliche Kosten werden gesondert berechnet.
3. Rechnungen von Appoyo werden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, mit dem Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig und sind unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen ab Erhalt ohne Abzug auszugleichen. Zahlungsort ist der Geschäftssitz von Appoyo.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Appoyo berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Appoyo ist darüber hinaus berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen oder einen weiteren Schaden geltend zu machen.
5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Appoyo zudem berechtigt, jegliche weiteren Leistungen zurückzuhalten, sämtliche weiteren, bereits erbrachten
Leistungen in Rechnung zu stellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der Vorauszahlung der dafür anfallenden Vergütung abhängig zu machen.
6. Wird gegen den Kunden Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt, ist Appoyo ebenfalls berechtigt, jegliche weiteren Leistungen zurückzuhalten, sämtliche
weiteren, bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der Vorauszahlung der dafür anfallenden Vergütung abhängig zu machen.
7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass die
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Leistungstermine, Höhere Gewalt
1. Sofern der Kunde Mitwirkungspflichten und/oder Vorleistungen nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich die Leistungstermine entsprechend. Appoyo ist berechtigt, bei schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden Ersatz der hierdurch entstandenen Schäden und Mehraufwendungen zu verlangen.
2. Bei Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Appoyo liegen (z.B. Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Datenbeschaffung aufgrund von Appoyo nicht zu vertretender, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung – auch bei Lieferanten von Appoyo –, Bürgerkrieg, Terrorakte, Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel), verlängern sich die vereinbarten Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung. Wird Appoyo die Leistung infolge der höheren Gewalt auf Dauer, mindestens aber für einen Zeitraum von vier Monaten unmöglich, wird sie von ihrer Leistungspflicht frei. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


V. Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang, Abnahme
1. Erfüllungsort ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, der Geschäftssitz von Appoyo.
2. Übernimmt Appoyo auf Wunsch des Kunden die Übermittlung der Leistungsergebnisse, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistungsergebnisse in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem diese Appoyo verlassen bzw. von Appoyo – auch bei Versand per E-Mail – versendet werden. Wird der Versand vom Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versendungsbereitschaft von Appoyo auf den Kunden über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr spätestens mit der Abnahme auf den Kunden über.
3. Der Kunde hat die Leistungsergebnisse unverzüglich nach der Übergabe bzw. Übermittlung zu untersuchen und binnen einer Woche schriftlich die Abnahme gegenüber Appoyo zu erklären, sofern die Abnahme nicht aufgrund der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist. Verstreicht die vorgenannte Frist ohne entsprechende Erklärung des Kunden, gilt das Leistungsergebnis als abgenommen.

VI. Information zu Wettbewerbsverbot
1. Appoyo informiert den Kunden hiermit darüber, dass etwaige Partner von Appoyo aufgrund vertraglicher Abreden mit Appoyo nicht berechtigt sind, unmittelbar an Kunden von Appoyo heranzutreten, um diesen ihre Leistungen anzubieten.


VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Leistungsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Appoyo.
2. Soweit der realisierbare Wert der Sicherungsrechte von Appoyo die Höhe aller gesicherten Ansprüche nachhaltig um mehr als 10% übersteigt, wird Appoyo nach eigener Wahl einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.


VIII. Haftung
1. Der Kunde ist sich bewusst, dass das Internet als dezentrales Netzwerk sowie Computerserver als komplexe Systeme nicht stets ohne Unterbrechung verfügbar sind. Soweit diese Parameter daher außerhalb des Einflussbereichs von Appoyo liegen, haftet Appoyo nicht dafür, dass die in den vertraglichen Regelungen bezeichneten Internetseiten und/oder Hyperlinks zu jeder Zeit und von jedem Ort der Welt aus erreich- bzw. aktivierbar sind.
2. Appoyo ist für den Inhalt von Internetseiten von Kunden, anderen Vertragspartnern von Appoyo oder sonstigen Dritte nicht verantwortlich. Dies gilt in gleicher Weise für Fehler der Soft- oder Hardware der vorgenannten Personengruppen/Unternehmen und Schäden, die aus einer nicht ununterbrochenen Verfügbarkeit oder ungenügenden Funktionsweise des Internet resultieren.
3. Appoyo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch für jede Form der einfachen Fahrlässigkeit.
4. Im Übrigen haftet Appoyo für einfache Fahrlässigkeit nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung von Appoyo begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf einen Betrag in Höhe der konkret vereinbarten vertraglichen Vergütung. Unter Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der
Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Vertragspartner gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
5. Eine Haftung von Appoyo für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und
Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
6. Eine weitergehende Haftung als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
7. Appoyo ist es trotz fortlaufender Pflege technisch und logistisch nicht möglich, die Identität und Zustellungsbereitschaft der in den Adressen enthaltenen Adressaten zu gewährleisten und übernimmt daher diesbezüglich keine Haftung.
8. Die Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gemäß C) Ziffern VIII.4. bis XIII.7. gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige
Haftung, z.B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Soweit die Haftung von Appoyo gemäß C) Ziffern VIII.4. bis XIII.6. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten,
Arbeitnehmer, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Nutzungsrechte, Gewerbliche Schutz-/Urheberrechte, Rechtsverletzungen, Freistellung
1. Soweit Appoyo dem Kunden im Rahmen eines Vertragsverhältnisses Adressen übermittelt (vgl. B) Ziffer III., IV.), räumt Appoyo dem Kunden – sofern die Parteien keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung treffen – lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, inhaltlich und zeitlich beschränktes Nutzungsrecht zur einmaligen Nutzung der Adressen für die Werbe-/Marketingaktion des Kunden ein.
2. Im Übrigen behält sich Appoyo grundsätzlich an sämtlichen Adresslisten, Adressdateien, Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Entwürfen, Leistungsergebnissen und allen sonstigen Unterlagen (nachfolgend zusammenfassend „Materialien“ genannt) alle Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte sowie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte uneingeschränkt vor.
3. Erhebt ein Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, anderen Rechten Dritter oder sonstigen Rechts durch die von Appoyo gelieferten und
vertragsgemäß genutzten Materialien berechtigte Ansprüche gegen den Kunden, wird Appoyo nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten für die betreffenden Materialien entweder fehlende Rechte erwerben, die Materialien so abändern, dass keine
Rechtsverletzung mehr vorliegt oder die Materialien austauschen. Soweit dies für Appoyo nicht möglich oder zumutbar ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
4. Die Verpflichtungen von Appoyo nach C) Ziffer IX.3. bestehen nur, soweit der Kunde Appoyo über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich unterrichtet, die Rechtsverletzung nicht selbst anerkennt und Appoyo alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der
Kunde die Nutzung der Materialien aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so hat er den Dritten darauf hinzuweisen, dass damit kein
Anerkenntnis einer Rechtsverletzung verbunden ist.
5. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat oder soweit diese durch eine von Appoyo nicht vorhersehbare
Anwendung der Materialien oder dadurch verursacht wird, dass die Materialien vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von Appoyo stammenden Materialien eingesetzt wird.
6. Soweit der Kunde Appoyo gegenüber Materialien wie z.B. Fotos, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Texte, Claims, Hyperlinks, Banner, Werbemittel, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Gebrauchs-, Geschmacksmuster), und/oder sonstige Unterlagen, die rechtlich geschützt sind (nachfolgende insgesamt „Materialien“), für die Erfüllung vertraglicher Leistungen beizustellen hat bzw. Appoyo übermittelt, räumt der Kunde Appoyo Nutzungsrechte an diesen Materialien im erforderlichen Umfang ein, garantiert gegenüber Appoyo, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und stellt Appoyo im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte als Folge einer Verwendung dieser Materialien von sämtlichen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung umfassend frei.
7. Soweit Appoyo es für den Kunden übernimmt, Hyperlinks, Banner und/oder sonstige Werbemittel auf anderen Internetseiten zu platzieren, liegt die konkrete
Platzierung vorbehaltlich einer ausdrücklichen Regelung von Appoyo mit dem Kunden im Ermessen von Appoyo. Darüber hinaus ist Appoyo berechtigt, diese Werbemittel als Werbung bzw. Anzeige zu kennzeichnen.
8. Der Kunde räumt Appoyo das zeitlich und räumlich unbegrenzte einfache Recht ein, nach Abschluss der Werbe-/Marketingaktionen den Namen und das Logo des Kunden auf jegliche Art und Weise zu Werbezwecken zu nutzen.

X. Verantwortlichkeit bei Datenvermittlung und für Internetseiten des Kunden
1. Soweit Appoyo dem Kunden im Rahmen eines Vertragsverhältnisses (vgl. B) Ziffer I., II.) Daten eines Adresseigentümers lediglich vermittelt, so haftet Appoyo gegenüber dem Kunden nicht, falls die Verwendung der Daten Rechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt. In diesem Fall haftet der Adresseigentümer gegenüber dem Kunden. Appoyo wird Beschwerden des Kunden an den Adresseigentümer weiterleiten, damit sich dieser damit auseinander setzt. Appoyo weist den Adresseigentümer im Vertrag mit diesem ausdrücklich auf dessen Haftung gegenüber dem Kunden von Appoyo hin.
2. Soweit Appoyo Werbemittel auf Internetseiten von Kunden platziert, garantiert der Kunde gegenüber Appoyo, dass diese Internetseiten frei von Rechten Dritter sind, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und stellt Appoyo im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte als Folge der Verlinkung auf diese Internetseiten von sämtlichen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung umfassend frei.
3. Unabhängig von den vorgenannten Regelungen müssen die Internetseiten des Kunden, im Hinblick auf die Appoyo Leistungen erbringt, sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllen und dürfen nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Sie müssen über ausreichenden Inhalt verfügen und dürfen keine größeren Bereiche enthalten, die sich im Aufbau befinden.

XI. Vertraulichkeit
1. Der Inhalt der von den Parteien in jedem Einzelfall vereinbarten Vertragskonditionen, einander überlassenen Daten und Unterlagen sowie sämtliche weiteren vertraulichen Informationen (nachfolgend „Informationen“) sind von dem Kunden streng vertraulich zu behandeln und dürfen weder Dritten gegenüber offen gelegt, an Dritte weiter gegeben, noch von dem Kunden zu anderen Zwecken benutzt werden als solchen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden stehen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle seine Mitarbeiter im Umfang von C) Ziffer XI.1. zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
3. Eine Geheimhaltungsverpflichtung des Kunden besteht nur dann nicht, sofern
(i) die Informationen nachweislich – allgemein oder dem Kunden – bereits vor Vertragsschluss allgemein bekannt sind oder anderweitig allgemein bekannt werden, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat;
(ii) die Informationen dem Kunden von Dritten auf nicht vertraulicher Basis zugänglich gemacht wurden, es sei denn, dass dem Kunden bekannt war, dass dieser Dritte seinerseits durch die Weitergabe eine Geheimhaltungsvereinbarung mit Appoyo verletzt hat;
(iii) der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, die Informationen in gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren zu offenbaren.
4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich über die Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit der Parteien bzw. das Ende der Werbe-/Marketingkampagne hinaus.

XII. Datenschutz
1. Appoyo beachtet im Verhältnis zum Kunden die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze.
2. Der Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis dazu, dass Appoyo seine Daten erhebt, in maschinenlesbarer Form speichert, bearbeitet und nutzt, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung und Abwicklung der einzelnen Verträge erforderlich ist, welche die Parteien auf Basis dieser AGB abschließen.
3. Der Kunde erklärt ferner ausdrücklich sein Einverständnis dazu, dass Appoyo seine Daten an Dritte weitergibt, soweit sich Appoyo zu Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen Dritter bedient. Appoyo weist hierbei den Dritten auf die Schranken gemäß C) Ziffer XII.2. hin.
4. Machen Adressaten von Werbe-/Marketingkampagnen oder Dritte Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von Adressen durch
Appoyo oder den Kunden gelten, ist der Kunde verpflichtet, solche Rechtsverstöße, sofern sie nicht Appoyo zu vertreten hat, mit den Adresseigentümern unmittelbar zu klären. Für diesen Fall wird Appoyo dem Kunden auf schriftliche Anfrage hin die Identität des jeweiligen Adresseigentümers offen legen.

XIII. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung
1. Die einzelnen Vertragsbeziehungen zwischen Appoyo und dem Kunden erstrecken sich vom Vertragsschluss bis zum Abschluss der vereinbarten Werbemittelerstellung
und der Erfüllung sämtlicher gegenseitiger Ansprüche und Pflichten.
2. Appoyo ist allerdings berechtigt, vorzeitig von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein solcher Grund besteht beispielsweise dann, wenn Listen der Adresseigentümer ausgebucht sind und dies für Appoyo nicht vorhersehbar war.
3. Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss und vor dem fünften Tag vor dem vereinbarten Start der Werbe-/Marketingaktion, ist er verpflichtet, Appoyo 20% der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch die bereits angefallenen Kosten der Werbemittelerstellung gegen Rechnungsstellung zu bezahlen.
4. Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss und ab dem fünften Tag vor dem geplanten Start der Werbe-/Marketingaktion, ist er verpflichtet, Appoyo 100% der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung gegen Rechnungsstellung zu bezahlen.
5. In den Fällen von C) Ziffer XIII.3 und 4. bleibt es dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Appoyo ein geringerer Schaden entstanden ist.


XIV. Änderungen der AGB von Appoyo
1. Appoyo ist berechtigt, Bestimmungen dieser AGB zu ändern, sofern die Änderungen das Vertragsverhältnis nicht tiefgreifend umgestalten. Appoyo wird dem Kunden die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten
übermitteln. Widerspricht der Kunde nicht den geänderten AGB binnen vier Wochen nach Empfang in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Appoyo wird den Kunden in dem Anschreiben auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.
2. Widerspricht der Kunde, gelten die geänderten AGB als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen der AGB fortgeführt. Das
Rechte der Parteien zur Kündigung ihrer Zusammenarbeit bleibt unberührt. Auf diese Möglichkeit der Vertragsbeendigung wird Appoyo den Kunden ebenfalls in seinem Anschreiben hinweisen.


XV. Schlussbestimmungen
1. Appoyo ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden Subunternehmer einzuschalten.
2. Appoyo ist ferner berechtigt, diesen Vertrag auf Dritte zu übertragen oder Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
3. Der Kunde ist zur Übertragung des Vertrages auf Dritte oder zur Abtretung von Ansprüchen gegen Appoyo aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Appoyo nicht berechtigt.
4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Appoyo und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen betreffend den internationalen Warenkauf (CISG).
6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Geschäftssitz von Appoyo.
7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Regelung setzen, die der unwirksamen Bestimmung in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen sollten.


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